Mehr Mitbestimmung statt Union-Busting!
Betriebsrät:innen unterliegen einem besonderen Schutz. Allerdings sind sie nicht immer verfügbar, können krank werden oder aus anderen Gründen ihre wichtige Arbeit in den Betrieben kurzfristig nicht wahrnehmen. Ersatzbetriebsrät:innen müssen sie dann vertreten und bekommen dadurch oft Probleme.
Von Patrick Kaiser, AK-Rat, Vorsitzender es GLB-Wien und Personalvertreter
Schon jetzt werden gewählte Betriebsrät:innen (sowie die Personalvertreter:innen im öffentlichen Dienst) von der Unternehmensführung angefeindet, ihre Rechte infrage gestellt oder sie in ihrer Arbeit behindert. Manchmal werden sogar Kündigungen ausgesprochen, die dann aufwändig vor dem Arbeitsgericht angefochten werden müssen. Dieses Amt ist also kein leichtes Brot. Aufgrund ihres besonderen Schutzes können Betriebsrät:innen in den meisten Fällen positiv für das Betriebsklima wirken, bessere Arbeitsbedingungen aushandeln und insgesamt auch in den Gewerkschaften mitbestimmen, wie Lohnverhandlungen verlaufen.
Die Rechte der Ersatzbetriebsrät:innen fördern
Wenn gewählte Betriebsrät:innen durch Krankheit etc. ausfallen, rücken die auf der Liste folgenden Ersatzmitglieder nach. Sie sollen dann die wichtige Aufgabe übernehmen. Leider erleben wir in letzter Zeit aber auch immer öfter, dass engagierte Ersatzbetriebsrät:innen gekündigt werden, sobald ihr gesetzlich gewährter zeitweiliger Schutz ausläuft.
Laut Arbeitsverfassungsgesetz können Ersatzbetriebsrät:innen zwar genauso handeln wie fest geschützte Betriebsrät:innen. Nach dem Ende ihres Mandats ist ihr Schutz jedoch nach drei Monaten vorbei. Diese Hürde hindert viele Ersatzbetriebsrät:innen daran, widerständig tätig zu sein, da sie ja bald jeden Schutz verlieren und Repressionen bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes befürchten müssen.
Deshalb sollten Ersatzbetriebsrät:innen, die einer gewählten Liste angehören, Kündigungsschutz wie Betriebsrät:innen erhalten, damit sie diese bei Bedarf gleichwertig ersetzen können, ohne Repressionen befürchten zu müssen. Zudem gibt es beispielsweise im öffentlichen Dienst oft Regelungen, wonach nur eine bestimmte Person den Ersatz für Personalvertreter:innen wahrnehmen kann. Diese Regelung ist überholt und möglicherweise rechtlich nicht haltbar.
Auch Fortbildung für Ersatzbetriebsrät:innen ermöglichen!
Bei der Forderung nach einer weiteren betrieblichen Demokratisierung muss es auch darum gehen, dass Ersatzmitglieder des Betriebsrats die Möglichkeit zur Qualifizierung und Ausbildung haben!Derzeit sind ehrenamtliche Ersatzbetriebsrät:innen oft nicht in der Lage, in ihrer Freizeit wichtige Bildungsveranstaltungen zu besuchen. Außerdem können sie aus persönlichen und arbeitsbedingt zeitlichen Gründen eventuell nicht immer alle notwendigen Termine wahrnehmen.
Wenige wollen und können sich diese Hürden antun. Denn bei der Fortbildung gibt es regulative Hürden für die eigentlich gefördert gehörenden Ersatzbetriebsrät:innen. Wenn ein Ersatzmitglied des Betriebsrates in das Mandat eines Mitgliedes des Betriebsrates dauernd nachrückt, so hat es nur insoweit einen Anspruch, als das ausgeschiedene Mitglied noch keine Bildungsfreistellung in Anspruch genommen hat.
Auch Ersatzmitglieder in Betriebsräten und Personalvertretungen müssen die Interessen der Beschäftigten vertreten, deshalb brauchen sie gleiche Ausbildung wie Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen! Deshalb brauchen sie einen Anspruch auf Bildungsfreistellung, um Fortbildungsveranstaltungen, z. B. des ÖGB, der Gewerkschaften und der AK, besuchen zu können. Dazu sind Änderungen des Arbeitsverfassungsgesetzes sowie der Ländergesetze, wie z.B. des Wiener Personalvertretungsgesetzes, notwendig.
Nur so kann es zu mehr Mitbestimmung in den Betrieben kommen. Wir kämpfen weiter dafür und haben einen entsprechenden Antrag als GLB-Wien in die Wiener AK-Vollversammlung eingebracht, auch die Gewerkschaftliche Linke in Tirol hat das gemacht!
