Berechtigter Jubel?

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Das amtliche Kilometergeld ist die steuerbefreite Pauschalabgeltung für die Nutzung des Privatfahrzeuges für betriebliche Fahrten. Inkludiert sind in dem Beitrag die Kosten für Anschaffung, Wertverlust, Treibstoff, Wartung, Reparaturen, Reifenverschleiß, Versicherung, Steuern und Gebühren. Derzeit liegt der amtliche Höchstsatz für den Pkw sind 0,42 Euro pro gefahrenen betrieblichen Kilometer und das bereits seit 2008 (Das derzeitige Kilometergeld für Motorfahr- und Motorräder liegt bei 0,24 Euro und für Fahrräder bei 0,38 Euro).

Der Verbraucherindex ist in diesem Zeitraum um fast 45 Prozent angestiegen. Damals waren die 42 Cent weitaus mehr wert als heute. Heute bedürfte es 60 Cent, um die Teuerungsraten der vergangenen 16 Jahre auszugleichen, also genau jenen Betrag, den Arbeiterkammern, ÖGB und Gewerkschaften seit langem von der Bundesregierung verlangen. Ab nächstem Jahr soll das Kilometergeld über eine Gegen-Verrechnung mit dem „Sozial-Kalten-Progressions-Drittel” erhöht werden. 

Der Steuerfreibetrag für das Kilometergeld wird ab 1. Jänner 2025 bei 0,50 Euro liegen, und zwar für alle Fahrzeuggruppen, also auch für Fahr- und Motorräder. Unbestritten führt das zu einer Entlastung der betroffenen Lohn- und Gehaltsabhängigen, bleibt aber trotzdem eine Umverteilung nach oben: Denn eine Hälfte der Erhöhung zahlen wir uns aus dem Kalten-Progressionsausgleich selbst. Die andere Hälfte der Teuerungs-Mehrkosten bei Fahrzeugkauf, -erhalt und Versicherung belastet weiterhin das Portemonnaie der werktätigen Fahrzeughalter:innen.

Als besonders ökologisch zukunftsweisend wird die Gleichstellung des Kilometergeldes für Fahrräder hervorgehoben. Okay, aber welche Beschäftigten, beispielsweise im mobilen Pflegebereich, können die Dienstfahrten überhaupt mit einem Fahrrad bewältigen. Und selbst wenn, was ist mit dem daraus entstehenden höheren zeitlichen Aufwand? Wegzeiten werden schon heute beim Privat-PKW-Betrieb weitestgehend ignoriert. Warum dann nicht gleich konsequenterweise ein staatlicher Druck auf Unternehmen zugunsten vermehrter Dienstfahrten mit den Öffis bzw. für betriebseigene Fahrzeugparks mit Dienstwägen, -fahrrädern und -E-Fahrrädern.

Abschließend, die „kalte Progression” ist eine steuerliche Mehrbelastung, die sich aus den jährlichen Lohnerhöhungen ergibt – also ein „siamesischer Zwilling” der Löhne und Gehälter. Kilometergeld ist kein Entgeltanteil, sondern eine Abgeltung eines Sachaufwandes der Arbeiter:innen und Angestellten. Die Lohnabhängigen zahlen für Sachbezüge Lohnsteuer, aber die Unternehmen werden mit der Steuerbefreiung dieses Sachaufwandes steuerverschont.

Die Teuerungsabgeltung der erhöhten Steuerbefreiung des Kilometergeldes aus dem „Kalten-Progressionssteuer-Obolus“ ist somit eine weitere Umverteilung von unten nach oben – und die Spitzen von Gewerkschaft und Arbeiterkammer fallen auf „diesen Trick der Hure der Reichen” herein.

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