Mehr Existenzsicherheit – Rauf mit Löhnen, Gehältern und Pensionen!
Die Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert sich in den KV-Verhandlungen an der Entwicklung der Preise bzw. der Inflation in der Vergangenheit. Die Rekord-Teuerung und die steigende Produktivität verlangen kräftige Lohnerhöhungen über der Inflation. Die Voraussetzungen der einzelnen Branchen sind sehr unterschiedlich. Branchen, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, werden schlechter bezahlt.
Auch nach dem Ende eines oft jahrzehntelangen Arbeitslebens muss der Lebensstandard gesichert bleiben. Die Angriffe auf das Pensionssystem und die Verschlechterungen haben zugenommen. Private Pensionsvorsorge ist keine Alternative, da sie zu Unsicherheit und Verarmung im Alter führt. Das Umlagesystem in der Pensionsversicherung muss gestärkt werden.
Die Gewerkschaftliche Linke fordert:
- Einen gesetzlichen Mindestlohn von 2.400 Euro bei einer 30-Stunden-Woche, steuerfrei und wertgesichert
- Menschen mit Behinderung auch in den Tagesstrukturen und Werkstätten fair bezahlen
- Ein Arbeitslosengeld in der Höhe von 80 Prozent und die Notstandshilfe analog dazu mit 75 Prozent des Einkommens
- Eine staatlich garantierte Grundsicherung in der Höhe 75 Prozent des Mindestlohns
- Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: Lohntransparenz, massive Lohnerhöhungen in Branchen, in denen hauptsächlich Frauen* und Migrant:innen beschäftigt sind, wie dem Dienstleistungssektor, in Pflegeberufen und anderen Niedriglohnsektoren
- Die Aufwertung der Berufe in frauen*dominierten Branchen
- Das Schließen der Lohnlücke, u. a. durch die Pflicht für Betriebe und Verwaltungen, ihre Entgelt-Praxis regelmäßig zu überprüfen, sowie ein externes Prüfrecht für die Arbeiterkammer
- Einen Gleichstellung-Check für alle politischen Vorhaben, damit sie den unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten von Frauen* und Männern gerecht werden
- Eine Umverteilung von Sorgearbeit und Stärkung von Partnerschaftlichkeit, durch bezahlte Freistellung für Väter und zweite Elternteile rund um die Geburt eines Kindes, und eine verpflichtende Teilung der Elternkarenz
- Flächendeckende und bedarfsgerechte Betreuungsangebote für Kinder und Pflegebedürftige
- Keine Anhebung des Frauen*pensionsantrittsalters, solange nicht gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit verwirklicht ist
- Eine Pension nach 40 Versicherungsjahren ohne Abschläge mit 80 Prozent des besten Aktivbezuges.
- Jährliche Pensionsanpassung mindestens in Höhe der tatsächlichen Teuerung
- Die Einführung einer gesetzlichen Mindestpension in Höhe der Armutsgrenze