TIWAG: AK-Klagserfolg, aber Systemfehler bleibt!
Die TIWAG ist im hundertprozentigen Eigentum des Landes, aber eine ausgegliederte Aktiengesellschaft. Das Gesellschaftsrecht schreibt das Erzielen von Gewinn und Profit vor. Das gilt auch nach dem Urteil. Für die Gewerkschaftliche Linke wiegt aber das Gemeinwohl der betroffenen Menschen deutlich mehr als die Ziele des Gesellschaftsrechts.