Was ist die AK-Wahl?
Durch das Arbeiterkammergesetz sind fast alle Lohn- und Gehaltsabhängigen Mitglied der Arbeiterkammer (AK) und somit wahlberechtigt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. In einer gleichen, direkten und geheimen Wahl werden alle 5 Jahre aus den verschiedenen politischen Gruppen – den Fraktionen – die Vertreter:innen der Länderkammern gewählt. Mit Deiner Stimme bestimmst du, welchen Kurs die Arbeiterkammer einschlagen.
Warum ist es wichtig zur Wahl zu gehen?
Weil nur eine starke AK Ihre Rechte mit aller Kraft durchsetzt. Und weil Du damit den politischen Kurs der Arbeiterkammer (AK) für die nächsten 5 Jahre mitbestimmt. Gehe wählen! Je mehr Menschen zur AK Wahl gehen, desto besser! Je stärker die AK ist, desto besser können wir für die Anliegen der Arbeitnehmer:innen kämpfen.
Wie läuft die AK.Wahl ab?
Direkt im Betrieb oder durch Briefwahl. Beides ist unbürokratisch und schnell erledigt. Das Wahlgeheimnis bleibt immer gewahrt. Die wichtigsten Informationen zur Wahl erhalten Du als Mitglied schriftlich vom AK Wahlbüro. Es benachrichtigtdich. wann und wo du genau wählen kannst, wie und wann du eine Wahlkarte erhälst.
Wo kann ich wählen?
In deinem Betrieb oder mit Wahlkarte. Im Betrieb, wenn dort ein so genannter Betriebswahlsprengel eingerichtet wird. In den vielen großen und mittleren Unternehmen ist das der Fall. Du bist aufgrund von Urlaub oder Jobwechsel zur Wahlzeit in Ihrem Betrieb verhindert? Dann kannst du eine Wahlkarte beantragen.
Bin ich überhaupt wahlberechtigt?
Jedes AK Mitglied ist wahlberechtigt, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Das ist anders als zum Beispiel bei der Nationalratswahl. Wahlberechtigt sind Mitglieder, und Mitglieder sind fast alle, die arbeiten.