AK-WAHL 24: GL-KANDIDATUR SICHERN

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Von 29. Jänner 2024 bis 08. Februar 2024 wird in Tirol das Parlament der Arbeitnehmer:innen gewählt. Die Arbeiterkammer ist die gesetzliche Vertretung der arbeitenden Menschen. Sie berät und erwirkt Rechtsansprüche für ihre Mitglieder, begutachtet Gesetzentwürfe und leistet Grundlagenforschung (zu Einkommen, Wohnungspreisen, der Arbeitswelt etc.). Über die inhaltliche Ausrichtung entscheiden die AK-Mitglieder bei den alle fünf Jahre stattfindenden Wahlen.

Damit die Gewerkschaftliche Linke antreten braucht sie mindestens 300 Unterstützungserklärungen. Das entsprechende Formular bekommt ihr bei einer unserer Aktivist:innen oder könnt ihr per Mail anfordern.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind fast alle unselbstständig Erwerbstätigen, die am Stichtag Mitglied der Arbeiterkammer waren. Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Arbeiterkammerwahl keine Rolle. Lehrlinge, Personen in Karenz, geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose, Präsenz- oder Zivildiener sind wahlberechtigt, müssen sich aber in die Wählerliste eintragen lassen. Mitte November werden sie eine entsprechende Information in ihrem Postasten finden.

Wir wird gewählt?

  • Betriebswahlsprengel: In größeren Betrieben werden eigene Betriebswahlsprengel eingerichtet. Wer einem dieser Sprengel zugeordnet ist, hat die Möglichkeit im eigenen Betrieb zu wählen.
  • Briefwahl: Gibt es im Betrieb kein Wahllokal, so versendet die Arbeiterkammer automatisch eine Wahlkarte. Diese kann ausgefüllt per Post retourniert werden.
  • Allgemeines Wahllokal: Besitzer einer Wahlkarte können alternativ zur Briefwahl auch in allgemeinen Wahllokalen wählen, die sich in den AK Tirol und ihren Bezirksstellen befinden. Aller Voraussicht wird auch wieder in der Innsbrucker Klinik ein allgemeines Wahllokal eingerichtet.

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