Gegen die Abschaffung des geringfügigen Zuverdienstes bei AMS-Bezug

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GL-Antrag an die 189. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 23. Mai 2025

Das Arbeitslosengeld ist in Österreich bereits sehr niedrig ausgestaltet. Lohnarbeitslosigkeit hängt im internationalen Vergleich nicht mit der Höhe der Ersatzleistung zusammen, sondern hat wirtschaftliche, soziale und konjunkturelle Ursachen.

Fakt ist: Arbeitslose mit Zuverdienst haben oft bereits vor der Arbeitslosigkeit ein geringeres Einkommen unter der Armutsgrenze oder sind armutsgefährdet.

Eine SORA-Umfrage (im Auftrag des Momentum Instituts) aus dem Jahr 2021 zeigt, dass 97% der Arbeitslosen mit Zusatzjobs aktiv nach einer festen Anstellung suchen. Langzeitarbeitslose, die ein wenig dazuverdienen können, finden rascher wieder einen vollwertigen Job. Auch WIFO-Experte Maringer wendet ein, dass die Möglichkeit geringfügig dazuzuverdienen bei einigen Gruppen wie Langzeitarbeitslosen helfen kann, den Wiedereinstieg zu schaffen. (Quelle siehe unten)

Ein Statement der Armutskonferenz legt fest: Die langjährige Erfahrung der “Sozialen Unternehmen” zeigt, dass für Langzeitbeschäftigungslose eine geringfügige Beschäftigung eine sinnvolle Brücke in den Arbeitsmarkt sein kann. Insbesondere für vulnerable Gruppen am Arbeitsmarkt und langzeitarbeitslose Menschen ist dieser „Fuß in die Arbeitswelt“ ungemein wichtig. Sie behalten oder bekommen dadurch eine Tagesstruktur, wichtige Kontakte, erlernen neue Fähigkeiten und können stundenweise oder geringfügig arbeiten und so wieder an eine länger dauernde Beschäftigung herangeführt werden. Vor allem für Menschen mit besonderen psychosozialen Problemlagen ist die „Brücke“ geringfügiger Zuverdienst unerlässlich, da diese Beschäftigungsmöglichkeit oft der erste wichtige Schritt zu einer erfolgreichen (Re-)Integration ist.(Quelle siehe unten)

Die Abschaffung der Zuverdienstgrenze für Arbeitslose in Österreich wirft grundlegende Fragen der sozialen Gerechtigkeit, der Solidarität und der Rechte von Arbeitnehmer:innen auf. In einer Gesellschaft, die sich zunehmend durch prekäre Arbeitsverhältnisse und unsichere Lebensbedingungen auszeichnet, ist es unerlässlich, dass arbeitslose Menschen die Möglichkeit haben, ihre wirtschaftlich prekäre Situation durch einen geringen Zuverdienst zu mildern. Das geplante Einfrieren des geringfügigen Zuverdienstes bei 551,10 Euro stellt somit ein weiteres Problem dar.


Die 189. Vollversammlung der AK Tirol fordert deshalb vom Gesetzgeber

  • Keine Abschaffung der Möglichkeit des geringfügigen Zuverdienstes zur Versicherungsleistung des AMS
  • Kein Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze

(Der Antrag wurde mit großer Mehrheit und den gEgenstimmen der FPÖ angenommen)

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