Zugangsbestimmungen für Förderungen und Zuschüsse für einkommensschwache Familien und Alleinerzieher:innen

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GL-Antrag an die 189. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol am 23. Mai 2025

Ziel der Schulkostenbeihilfe, dem Kindergeld Plus, dem Kinderbetreuungszuschuss, der Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland und ähnliche ist, einkommensarme Familien bzw. Alleinerzieher:innen durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betreuungsaufwand und/oder dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter entstehen, finanziell zu entlasten. 

Bei der Berechnung der Ansprüche wird allerdings die Einkommenssituation bzw. die Haushaltsgröße des Vorjahres, d. h. des Jahres vor Antragstellung, herangezogen. Familien und Alleinerzieher:innen, die im Vorjahr, bedingt durch ihr Haushaltseinkommen und die Haushaltsgröße über der Bemessungsgrundlage lagen, jedoch im laufenden Jahr aufgrund verschiedenster Ereignisse (Arbeitslosigkeit, Krankheitsfall, Trennung oder Scheidung) Einkommenseinbußen hinnehmen mussten und nun unter die Bemessungsgrundlage fallen würden, haben derzeit dennoch keinen Anspruch auf die oben genannten Zuschüsse, obwohl sie diese gerade dann dringend nötig hätten. 


Antrag

Die 189. Vollversammlung der AK Tirol fordert das Land Tirol auf, die Zugangsbestimmungen zu der Schulkostenbeihilfe, dem Kindergeld Plus, dem Kinderbetreuungszuschuss, der Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland und ähnliche dahingehend zu anzupassen, dass nicht mehr das Haushaltseinkommen des Vorjahres zur Berechnung herangezogen wird. Vielmehr sollte das Haushaltseinkommen der letzten 3 Monate als Grundlage für die Berechnung dienen.

(Der Antrag wurde einstimmig angenmommen)

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