Förderungen und Zuschüsse für ALLE einkommensarmen Familien und Alleinerzieher:innen
GL-Antrag an die 188. Vollversammlung der AK Tirol
Ziel der Schulkostenbeihilfe, dem Kindergeld Plus, dem Kinderbetreuungszuschuss, der Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland und ähnliche ist, einkommensarme Familien bzw. Alleinerzieher:innen durch einen Beitrag zu den Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betreuungsaufwand und/oder dem Schulbesuch eines Kindes im Pflichtschulalter entstehen, finanziell zu entlasten.
Bei der Berechnung des Anspruchs wird allerdings die Einkommenssituation bzw. die Haushaltsgröße des Vorjahres, d. h. des Jahres vor Antragstellung, herangezogen. Familien und Alleinerzieher:innen, die im Vorjahr, bedingt durch ihr Haushaltseinkommen und die Haushaltsgröße über der Bemessungsgrundlage lagen, jedoch im laufenden Jahr aufgrund verschiedenster Ereignisse (Arbeitslosigkeit, Krankheitsfall, Trennung oder Scheidung) Einkommenseinbußen hinnehmen mussten und nun unter die Bemessungsgrundlage fallen würden, haben derzeit dennoch keinen Anspruch auf die oben genannten Zuschüsse, obwohl sie diese gerade dann dringend nötig hätten.
Antrag:
Die 188. Vollversammlung der AK Tirol fordert das Land Tirol auf, die Zugangsbestimmungen zu der Schulkostenbeihilfe, dem Kindergeld Plus, dem Kinderbetreuungszuschuss, der Förderung zur Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland und ähnliche dahingehend zu verändern, dass ALLE einkommensarmen Antragsteller:innen anspruchsberechtigt sind.
(der Antrag wurde zur Weiterbehandlung einstimmig an den Ausschuss Bildung und Soziales zugewiesen)