PENSIONSANFALLSALTER STEIGT – UNGLEICHBEHANDLUNG BLEIBT

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Die durchschnittlichen Alterspensionen von Frauen liegen mit 1.192 Euro deutlich weit unter jenen der Männer mit 1.917 Euro. Das liegt an den geringeren Frauenerwerbseinkommen mit geringeren Stundenlöhnen, weniger Führungspositionen und vermehrter Teilzeitbeschäftigung. Denn trotz Gleichbehandlungsgesetz und Papa-Karenz wird Familien- und Sorgearbeit meist immer noch auf die Frauen abgeschoben.

Die existenzielle Frauen-im-Alter-Grundlage ist aber weit schlimmer. Liegt die durchschnittliche Frauenpension schon deutlich unter der Armutsschwelle (netto 1.392 Euro) haben zahlreiche Pensionistinnen eine noch weit niedrigere Pension. Vorwiegend Frauen sind auf den Bezug der Ausgleichszulage (1.110 Euro) angewiesen. Betroffen davon rund 130.000 Frauen – von insgesamt rund 190.000 Ausgleichszulagenbezieher*innen.

Als Ausgleich zur Zweifach- und Dreibelastung Beruf, Familie und Kindererziehung können derzeit Frauen bereits mit 60 Jahren in die Alterspension gehen. Allerdings wurde dieser Ausgleich Anfang der 90iger Jahre vom Verfassungsgerichthof aufgehoben. Aufgrund der politischen Annahme, dass es rund ein Vierteljahrhundert dauern wird bis die Ungleichbehandlung der Frauen in Arbeitswelt, Familie und Gesellschaft der Vergangenheit angehören wird, wurde beschlossen erst ab dem Jahr 2024 das derzeitige Pensions-Antrittsalter von Frauen stufenweise anzuheben.

Zwar hat sich die Annahme der vollständigen Gleichbehandlung der Geschlechter als falsch erwiesen, trotzdem wird das Pensionsanfallsalter der Frauen von 2024 bis 2033 halbjährlich angehoben: Erstmals davon betroffen sind Frauen mit einem Geburtsdatum ab 1. Jänner 1964 (60. Lebensjahr und sechs Monate) und ab dem Geburtsdatum 1. Juli 1968 gilt das 65. Lebensjahr als generelles Pensionsantrittsalter.

In Österreich ist derzeit keine eine „Protestbewegung französischer Art“ in Sicht, die Aussetzung der Angleichung des Pensionsantrittsalter bis zur tatsächlichen Beendigung der Geschlechter-Ungleichbehandlung ist daher nur ein nicht erwartbarer Wunschtraum. Leichter machbar ist ein Beseitigen vieler Benachteiligungen von Frauen z.B. beim Zugang zu Ermäßigungen:

So bekommen Frauen mit eh schon geringeren Pensionen, die mit dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter von 60 in Pension gehen, etwa das billigere Klimaticket erst mit 65. Daher ist eine berechtigte Forderung, dass alle Menschen mit gültigem Pensionsbescheid Anspruch auf diverse Ermäßigungen haben.

Ebenso muss endlich über eine gesetzliche Verpflichtung zur Teilung der Elternkarenz für beide Elternteile mit entsprechendem finanziellem Ausgleich und eine Verdoppelung der jährlichen Pensionserhöhung bei Frauenpensionen unter dem Durchschnittswert der Männer eingefordert werden. Das würde rasch dazu führen, dass diese Karenzzeiten besser für die Pensionen angerechnet und die Frauenpensionen rascher an das Niveau der Männer herangeführt werden.

Josef Stingl, GLB-Mitglied im Bundesvorstand der ÖGB-Pensionist*innen

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